Afrikanisches Sprichwort
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir gestalten neue Flächen für Ihre Lebens- und Arbeitsräume.
Gemeinsam mit Ihnen starten wir Grundstücksprojekte in Südwestfalen.
Mit unseren qualifizierten Partner-Ingenieurbüros entwickeln wir Planungen für neue Grundstückserschließungen.
Mit regionalen Bauunternehmen setzen wir die Planung in die Tat um. Mit unseren Vermarktungsprofis und unserem Netzwerk der Sparkasse Siegen sorgen wir für eine nachhaltige Vermarktung.
Die Gewerbeerschließungen Südwestfalen GmbH ist eine Grundstückserschließungsgesellschaft der Sparkasse Siegen.
Ebenso
wie die Sparkasse Siegen selbst ist die Gewerbeerschließungen Südwestfalen GmbH der Region und
ihren Bürgern verpflichtet. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen Grundstücke zur Verfügung zu stellen und den Kommunen einen innovativen und kostengünstigen Weg zur Planung von Gewerbegebieten zu eröffnen.
Die Gewerbereschließungen Südwestfalen GmbH veranlasst bzw. betreut die Erschließung unbebauter bzw. anderweitig genutzter Flächen zu Gewerbeflächen.
Im
Interesse der Kommunen, privater Investoren und der Grundstückserwerber
geht es uns dabei um eine Optimierung bewährter Konzepte mit
kostengünstigen Lösungen.
Wir freuen uns auf Ihre Aufgabenstellung.
Wir als Team der S-Bauland GmbH sind gerne für Sie da. Egal ob zu konkreten Fragen für ein geplantes Bauprojekt oder zu allgemeinen Informationen Erschließungen und Grundstückserwerb betreffend, fragen Sie uns einfach!
GESCHÄFTSFÜHRER
Telefon 0271 - 596 1411
adreker@gewerbeerschliessungen-sw.de
GESCHÄFTSFÜHRER
Telefon 0271 - 403 1250
VERTRIEB SPARKASSE SIEGEN IMMOCENTER
Telefon 0271 - 596 1731
sschulte@sparkasse-siegen.de
VERTRIEB SPARKASSE SIEGEN IMMOCENTER
Telefon 0271 - 596 1735
mrothenpieler@sparkasse-siegen.de
Wir wissen, wie Grundstückserschließung funktioniert und wir wissen, wie das Siegerland tickt. Als Profis holen wir für alle Seiten das Beste heraus.
Gemeinsam mit und für unsere Projekt-Partner sorgen wir dafür, dass für alle Beteiligten ein echter Mehrwert entsteht. Durch unsere Erfahrung und unser umfassendes regionales und überregionales Netzwerk lösen wir alle Herausforderungen.
Aus einer Zusammenarbeit mit der Gewerbeerschließungen Südwestfalen GmbH ergeben sich für die Kommune folgende Vorteile:
- reduzierte Verwaltungskosten
- kein Kostenrisiko aus der
Erschließungsmaßnahme
- Wegfall der 10%igen Kostenbeteiligung
der Kommune an Teilen der
Erschließungsanlagen
Auf ihr Mitspracherecht braucht die Kommune trotz Einschaltung der Gewerbeerschließungen Südwestfalen GmbH nicht zu verzichten.
So können nach Ihren Wünschen z.B. ortsansässige Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt berücksichtigt werden. Auf Wunsch ist die Kommune an der Genehmigung der Ausschreibungsunterlagen oder der Abnahme sämtlicher Arbeiten beteiligt u.v.m..
Um flexibel auf die Umstände der einzelnen Maßnahmen eingehen zu können, bieten wir daher unterschiedliche Optionen.:
- Die Gewerbeerschließungen Südwestfalen GmbH tritt selbst als Käufer auf und veräußert die entstandenen Grundstücke an Interessenten. Sie übernimmt das volle wirtschaftliche Risiko, ein finanzieller Beitrag der Kommune ist nicht erforderlich.
- Die Gewerbeerschließungen Südwestfalen GmbH übernimmt die Erschließung des Baugebiets als Dienstleister für die jeweiligen kommunalen oder privaten Eigentümer. In einem solchen Fall kann dann beispielsweise ein Grundstückserwerb durch die Gewerbeerschließungen Südwestfalen GmbH vorgesehen sein, wenn einzelne Grundstückseigentümer nicht an der Erschließung teilnehmen möchten. Dazwischen ist jede Konstellation einer Zusammenarbeit zwischen der Gewerbeerschließungen Südwestfalen GmbH, der Kommune und gegebenenfalls einem privaten Investor möglich.
- die Gewerbeerschließungen Südwestfalen GmbH nutzt alle Vorteile und Freiheiten eines privaten Erschließungsträgers
- die Abrechnung der Erschließungskosten erfolgt direkt mit den Grundstückseigentümern, möglichst auf der Basis von Festpreisvereinbahrungen mit den bauausführenden Firmen.
- eine Beitragserhebung durch die Kommune entfällt i.d.R.